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Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
§ 1 Angebotsbedingungen
(1) Für Angebote, Verträge und für Lieferungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers, auch wenn sie dem Besteller bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Angebote sind freibleibend.
(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden für den Lieferer weder ganz noch teilweise Inhalt eines Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(3) Die Abbildungen enthalten auch Zubehör und Sonderausstattungen, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(4) Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annehmen. Die automatische Auftragsbestätigung per Mail führt nicht zum Zustandekommen des Kaufvertrages.
§ 2 Preisvorbehalt
(1) Die den Angeboten des Lieferers zugrunde liegenden Preise verstehen sich ohne Verpackung (vgl. § 5 Abs. 4) und ohne Mehrwertsteuer; sie sind nur bei Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 14 Tagen - vom Tage der Angebotsabgabe an gerechnet - verbindlich.
(2) Tritt während der Lieferfrist eine Preisänderung z. B. infolge von Materialverteuerungen, Veränderungen der Lohn- und Gehaltstarife, ein, verpflichten sich die Parteien, unverzüglich über eine dieser Änderungen entsprechende Preisanpassung zu verhandeln. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
(3) Mit Aktualisierung des Angebots, der Preisliste, oder der Web-Seite verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit
(4) Kostenvoranschläge für Instandsetzungen werden gewissenhaft und möglichst genau aufgestellt, sie sind jedoch unverbindlich. Erkennt der Lieferer während der Ausführung des Auftrages, daß sich die veranschlagten Kosten um mehr als 20 % erhöhen, wird er den Besteller darauf hinweisen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, bei hochwertigen Maschinen, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”
(4) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen unser Eigentum. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder Verpfänden noch einem Dritten zur Sicherung übereignen noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterverarbeitete Waren.
§ 4 Lieferzeiten
(1) die genannten Lieferzeiten im Onlineshop werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Es handelt sich hierbei um die geschätzte Zeit bis zum Versand.
(2) Wird unter diesen Voraussetzungen eine Lieferfrist vereinbart und seitens des Lieferers nicht eingehalten, so steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag erst zu, wenn eine von ihm mittels eingeschriebenen Briefes gestellte angemssene Nachfrist nicht eingehalten wird. Als angemessen gilt eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Ablauf der vereinbarten bzw., der nach § 3 Abs. 3 verlängerten Lieferfrist. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es fällt dem Lieferer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Folgeschäden.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, ihm die Leistung aber gleichwohl unmöglich machen - hierzu gehören z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Rohstoff- und Energiemangel. Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. - berechtigen den Lieferer - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen -, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn die Verzögerung bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt. Der Lieferer verpflichtet sich, seine Vorlieferanten sorgfältig auszuwählen. Im Falle der Verzögerung wird der Lieferer Beginn und Ende der zugrunde liegenden Ereignisse dem Besteller mitteilen. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach nachfolgender, angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Teillieferungen (darunter ist auch die Lieferung eines elektronischen Abrechnungssystems mit mindestens einem für den Anwender sinnvoll einzusetzenden Teilprogramm zu verstehen) sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Die Rücksendung von Ware ist nur mit ausdrücklichem vorherigen Einverständnis des Lieferers zulässig. Teillieferungen können sofort berechnet werden.
§ 5 Mängelrügen und Gewährleistung
(1) Der Lieferer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet vom Datum des Gefahrüberganges an. Der Lieferer leistet Gewähr für bestimmte Eigenschaften nur dann, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Katalogbeschreibungen gelten nur dann als zugesichert, wenn diese vom Lieferer ausdrücklich bestätigt werden. Für gebrauchte Maschinen und Geräte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder äußerlich erkennbarer Mängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Gefahrübergang der Ware schriftlich dem Lieferer bekanntzugeben. Verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach ihrer Feststellung dem Lieferer gegenüber schriftlich zu rügen. Der Lieferer hat nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl - wofür dem Lieferer ein angemessener Zeitraum und Gelegenheit einzuräumen ist - kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
(3) Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:
Wir werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere, wegen fehlerhafter Ausführung oder mangelhaften Materials unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Wird eine uns zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten, oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert, kann der Besteller Nacherfüllung geltend machen. Bei begründeter Mängelrüge haben wir in jedem Fall die Möglichkeit die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach unserer Wahl den Kaufpreis zu vergüten oder entsprechende mängelfreie Ware, oder höherwertige Ware aus unserem Lieferprogramm nachzuliefern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Kunde Nacherfüllung des Vertrages verlangen. Darüberhinaus kann der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, geltend machen. Wir können die Mängelbeseitigung verweigern, solange der Kunde nicht den Teil des Kaufpreises entrichtet hat, der dem Wert der Ware im mangelhaften Zustand entspricht.
Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die Mängelhaflung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstehen.
Für gebrauchte Maschinen, Apparate oder sonstige Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, daß wir uns in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich zu einer Gewährleistung verpflichtet haben. Eine lt. unserer Auftragsbestätigung übernommene Gewährleistung erfolgt mit der Maßgabe, daß wir die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich beseitigen.
Weitere als in den vorstehenden Bestimmungen angegebenen Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist.
Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, gehen im Rahmen der Gewährleistung anfallende Transportkosten zu dessen Lasten. Für Unternehmer beträgt die Verjährung der Mängelansprüche im Fall des § 438 Abs.1 Nr. 3 ein Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vom Kunden vorliegt.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Werden vom Kunden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, entfällt jede Gewährleistung unsererseits, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Wir können nur dann einen Mängelanspruch anerkennen, wenn uns ein Mängelbericht mit exakter Mängelbeschreibung, mit Maschinenbezeichnung und Kaufbeleg vorliegt.
Grundsätzlich werden Reparaturen von Fremdfirmen, soweit diese nicht durch uns erteilt sind oder Reparaturrechnungen der Handelspartner, soweit vorher nicht schriftlich ein Reparaturauftrag von uns erteilt wurde, n i c h t anerkannt.
Schäden an elektrischen Anlagen und Motoren werden nur anerkannt, wenn der Anschluß nachweislich nach den VDE Richtlinien erfolgt ist.
§ 6 Versand
(1) Alle Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Lager des Lieferers bzw. bei Maschinen, Möbeln und technischen Anlagen ab Werk des Herstellers. Die Gefahr geht mit der Verladung auf den Besteller über, es sei denn der Versand erfolgt durch Personal und Fahrzeuge des Lieferers. In diesem Fall geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Besteller auf diesen über. Versicherung wird, wenn der Besteller keine gegenteilige Weisung gibt, auf dessen Rechnung abgeschlossen.
(2) Verzögert sich die Verladung aufgrund von Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Mit der Mitteilung über erfolgte Absonderung und Einlagerung, die auf Gefahr und Rechnung des Bestellers erfolgt, ist die Lieferpflicht des Lieferers erfüllt. Sollte der Versand durch Personal und Fahrzeuge des Lieferers erfolgen, gilt Abs. 1 entsprechend.
(3) Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge oder einen Beauftragten des Bestellers geht die Gefahr mit der Ausgabe der Ware auf ihn über.
(4) Ist keine bestimmte Versandart vorgeschrieben, so werden die Erzeugnisse auf dem günstigst erscheinenden Weg verschickt, jedoch ohne Gewähr für sicherste, billigste und schnellste Beförderung. Verpackungskosten werden billigst bzw. anteilig berechnet.
(5) Zur Erprobung, zur Miete, in Konsignation oder leihweise überlassene Gegenstände lagern beim Besteller auf dessen Gefahr und sind entsprechend zu versichern. Der Abschluß siner solchen Versicherung ist auf Anforderung nachzuweisen.
(6) Bei jeder Bestellung/Lieferung wird eine Versandkostenpauschale verrechnet. Für Nachnahmesendungen wird eine zusätzliche Gebühr von 5,00 Euro netto bzw. 5,80 Euro brutto, sowie (seitens des Zustellers) ein sog. Übermittlungsendgeld von momentan 1,72 Euro netto bzw. 2,00 Euro brutto je Packet berechnet.
§ 7 Zahlungen
(1.1) Lieferungen sind per Vorauskasse oder sofort per Nachnahme zahlbar.
(1.2) Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Eine Weiterveräußerung jedweder Art ist untersagt.
(2) Bei Werkzeugen, Maschinen sowie bei Sonderanfertigungen mit einem Auftragswert von mehr als EURO 1500,- gilt folgende Zahlungsvereinbarung: 50% bei Erhalt der Auftragsbestätigung und 50% 30 Tage nach Lieferung der Ware. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
(3) Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung des Rechnungsbetrages behält sich der Lieferer die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrent-Kredite vor.
(4) Entstehen nach Vertragsabschluß begründete und erhebliche Bedenken gegenüber der Zahlungsfähigkeit und/oder Zahlungsbereitschaft des Käufers, so kann der Lieferer die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen oder seine Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie eine angemessene Sicherheit gestellt worden ist.
(5) Bei Zahlungsverzug und/oder erheblich verschlechterten Vermögensverhältnissen des Bestellers, die eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Verpflichtungen erwarten lassen, kann der Lieferer die sofortige Zahlung aller noch offenen - auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich laufender Wechsel und gestundeter Beiträge - verlangen. Stellt der Besteller in diesem Fall auf eine nochmalige Anforderung unter Setzung einer angemessenen Frist hin keine ausreichenden und geeigneten Sicherheiten zur Verfügung, kann der Lieferer die Arbeit an den laufenden Aufträgen bis zur Gestellung und Sicherheiten einstellen, nach einer nochmaligen Fristsetzung ist er berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
(6) Eine Aufrechnung seitens des Bestellers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(7) An sämtlichen Lieferungen und Leistungen behält sich der Lieferer das Eigentum bis zur Bezahlung seiner Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor.
(8) Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung/-verwendung zustehenden Forderungen werden hiermit bereits im Voraus an uns abgetreten. Sie dient zur Sicherheit in Höhe des Wertes der verkauften Vorbehaltsware.
(9) Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer nach Inverzugsetzung berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren und Leistungen zu verlangen. Mit der Zurücknahme bzw. der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer wird - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag begründet.
(10) Etwaige Pfändungen oder jede andere Beeinträchtigung der Rechte des Lieferers an vorbehaltsbelasteten Waren sind dem Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten.
§ 8 Fertigungshilfsmittel
(1) Vom Lieferer unentgeltlich gelieferte oder nur anteilig in Rechnung gestellte Fertigungshilfsmittel (z. B Zeichnungen, Modelle, Klischées usw.) bleiben sein Eigentum, insbesondere auch im Hinblick auf das Urheberschutzgesetz und dürfen nicht ohne seine ausdrückliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind sie dem Lieferer auf Verlangen zurüchzugeben.
§ 9 Urheberschutz / Lizenzen
Der Besteller haftet dem Lieferer gegenüber dafür, daß bestellte Sonderanfertigungen nicht mit Rechten Dritter nach dem Urheberschutzgesetz behaftet sind, oder Lizenzbestimmungen unterliegen. Auf ihm bekannte Rechte Dritter wird der Lieferer den Besteller hinweisen.
§ 10 Wiederverkäufer
(1) Im Falle des Wiederverkaufs übernimmt der Besteller die Garantieverpflichtungen gegenüber seinen Kunden, es sei denn, daß vorher ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Wiederverkäufer dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußern. Die Vorbehaltsware darf jedoch weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Nach Zahlungseinstellung des Bestellers ist sowohl die Weiterveräußerung als auch die Verarbeitung der Vorbehaltsware ausgeschlossen. In jedem Fall haben die Wiederverkäufer das Eigentum an den ihnen gelieferten Vorbehaltswaren auch bei Dritten ausdrücklich vorzubehalten. Veräußert der Wiederverkäufer die gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab.
(3) Auf Verlangen des Lieferers ist der Wiederverkäufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern anzueignen, die zur Geltendmachung des Rechtes gegen die Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und etwaige Unterlagen auszuhändigen.
(4) Der Wiederverkäufer ist bis auf jederzeitigen Widerruf zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis für den Lieferer bleibt von der Einziehungsermächtigung des Wiederverkäufers unberührt. Der Lieferer wird die Forderungen nicht einziehen, solange der Wiederverkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferer gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
(5) Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware angemessen gegen Untergang, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
(6) Der Wiederverkäufer hat die von ihm für den Lieferer eingezogengen Beträge aus der Bezahlung von Vorbehaltsware, soweit die entsprechenden Forderungen des Lieferers gegen ihn fällig sind, sofort abzuführen. Soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen die eingezogenen Beträge dem Lieferer zu und sind abgesondert aufzubewahren.
(7) Übersteigt der Betrag der im Voraus abgetretenen Forderungen den zu sichernden Anspruch um mehr als 10 %, so ist der Lieferer zur Vermeidung einer unangemessenen Übersicherung auf Wunsch des Bestellers zur Freigabe des 10 % übersteigenden Sicherungsbetrages verpflichtet.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Lieferer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen einer Auftragsabwicklung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Bestellers vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.
(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Abwicklung der Bestellung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Vereinbarung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch uns ausdrücklich zu. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Die Verarbeitung der Daten geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Sämtliche Daten werden von uns und dem Auskunftsbüro vertraulich behandelt.
Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widrrufen. Wir verpflichten uns für den Fall des Widderrufs zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
§ 12 Rücksendungen gewerbliche Kunden
(1) Rücknahmen gewerblicher Kunden sind im Vorfeld schriftlich oder telefonisch abzusprechen. Hierbei werden die tatsächlichen versandkosten sowie eine Einlagerungsgebühr von 15% des Warenwerts in Rechnung gestellt.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Lieferers. Als Gerichtsstand gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten und für das gerichtliche Mahnverfahren der Sitz des Lieferers als vereinbart.
§ 15 Schlußbestimmungen
(1) Sollte irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen ersetzen, die den angestrebten Zweck weitestgehend erreichen.
(2) Rechte des Bestellers aus dem mit dem Lieferer getätigten Rechtsgeschäft sind mit Ausnahme der in § 11 genannten Sonderfälle nicht übertragbar. Nebenabreden oder andere Abmachungen als in den obigen Bedingungen angegeben, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Offensichtliche Irrtümer, die dem Lieferer beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen diesen zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Widerrufsrecht bei Privatkunden :
Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Maschinenhandel Meyer GmbH & Co KG
Herr Kurt Britt, Maschinengigant
Robert-Bosch-Breite 25
37079 Göttingen
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit geschlossen werden.
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